EU-Verpackungsverordnung 2026: Warum die PPWR kleine nachhaltige Händler vor ein Problem stellt
- Thomas Reh

- 25. Aug.
- 4 Min. Lesezeit
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung, kurz PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, grundsätzlich unmittelbar in der Europäischen Union. Ihr Ziel ist sinnvoll: Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Die EU-Verordnung 2025/40 ist seit diesem Datum anwendbar.
Für kleine Unternehmen kann die praktische Umsetzung jedoch genau dort problematisch werden, wo Nachhaltigkeit bereits gelebt wird.
Ich bin Thomas Reh von Smart Home Thomas Reh beziehungsweise SmartHomeReh.de und betreibe als Rohrmotor-Doktor einen Reparaturbetrieb für Rohrmotoren und Steuerungstechnik. Ich repariere defekte Antriebe, bereite gebrauchte Rohrmotoren wieder auf und verwende Versandverpackungen nach Möglichkeit mehrfach.

Eigentlich ist genau das gelebte Kreislaufwirtschaft.
Doch sobald ein solcher gebrauchter oder überholter Rohrmotor an einen Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft wird, können erhebliche zusätzliche organisatorische Pflichten entstehen.
Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Die PPWR soll die bisherigen europäischen Regeln für Verpackungen stärker vereinheitlichen. Unter anderem regelt sie Anforderungen an Verpackungen, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung – Extended Producer Responsibility oder EPR.
Das Grundprinzip unterstütze ich bei Smart Home Thomas Reh ausdrücklich:
Wer Verpackungen in Verkehr bringt, soll Verantwortung dafür übernehmen, was anschließend damit passiert.
Das Problem liegt aus meiner Sicht weniger im Ziel als in der administrativen Umsetzung für kleine grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Muss sich ein Händler tatsächlich in mehreren EU-Ländern registrieren?
Die PPWR sieht vor, dass Hersteller sich grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellen. Die Verordnung sagt außerdem ausdrücklich, dass Produkte dort grundsätzlich nicht erstmals bereitgestellt werden dürfen, wenn die entsprechende Registrierung nicht erfolgt ist.
Für einen großen europaweit tätigen Konzern lässt sich eine solche Struktur organisatorisch abbilden.
Für einen kleinen Reparaturbetrieb wie Smart Home Thomas Reh sieht die Rechnung anders aus.
Wenn beispielsweise nur wenige überholte Rohrmotoren pro Jahr nach Frankreich, Österreich, Belgien oder in die Niederlande verkauft werden, stehen den wenigen Verkäufen gegebenenfalls relativ hohe fixe Verwaltungsaufwände gegenüber.
Und irgendwann entsteht eine wirtschaftlich völlig nachvollziehbare Entscheidung:
Dann liefere ich in dieses Land eben nicht mehr.
Warum der Bevollmächtigte für kleine Händler besonders problematisch ist
Besonders relevant ist Artikel 45 der PPWR.
Für bestimmte Hersteller, die verpackte Produkte im Wege von Fernabsatz unmittelbar Endverbrauchern in einem anderen Mitgliedstaat anbieten, sieht die Verordnung die Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung im jeweiligen Mitgliedstaat vor.
Damit entsteht ein entscheidendes Missverhältnis:
Für einen Händler mit tausenden oder Millionen Sendungen können solche Fixkosten auf viele Verkäufe verteilt werden.
Für einen kleinen Betrieb können dieselben Strukturen wegen einiger weniger Pakete notwendig werden.
Als Rohrmotor-Doktor stelle ich deshalb nicht das Recyclingprinzip infrage. Ich stelle die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Umsetzung.
1 Binnenmarkt – aber viele administrative Türen?
Genau hier entsteht für mich ein bemerkenswerter Widerspruch.
Europa arbeitet seit Jahren daran, nationale Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen. Auch die EU-Geoblocking-Regeln verfolgen grundsätzlich das Ziel, ungerechtfertigte geografische Diskriminierung beim grenzüberschreitenden Handel zu verhindern.
Natürlich bedeutet die Geoblocking-Verordnung nicht, dass jeder Händler verpflichtet ist, Waren in jedes EU-Land zu versenden.
Doch politisch ist die Richtung eindeutig:
Der europäische Binnenmarkt soll grenzüberschreitenden Handel erleichtern – nicht erschweren.
Wenn kleine Unternehmen aufgrund unverhältnismäßiger Fixkosten freiwillig wieder einzelne EU-Länder aus ihrem Liefergebiet entfernen, entsteht in der Praxis genau die entgegengesetzte Entwicklung.
Für Smart Home Thomas Reh lässt sich das mit einem einfachen Bild beschreiben:
Europa hat ein gemeinsames Schloss geschaffen – aber ein kleiner Händler muss trotzdem durch viele einzelne Türen.
Warum das gerade nachhaltige Reparaturbetriebe trifft
Bei einem klassischen Neuprodukt lässt sich zusätzlicher Verwaltungsaufwand möglicherweise noch in größere Stückzahlen einkalkulieren.
Bei gebrauchten oder aufgearbeiteten Produkten funktioniert diese Rechnung deutlich schlechter.
Bei Smart Home Thomas Reh werden beispielsweise gebrauchte Rohrmotoren geprüft, repariert und erneut verkauft. Ein technisch einwandfreier Motor muss dadurch nicht entsorgt und durch ein komplett neues Produkt ersetzt werden.
Das spart:
Rohstoffe,
Fertigungsenergie,
Elektronik,
Metall,
Transportaufwand für Neuprodukte
und letztlich Abfall.
Zusätzlich verwende ich Versandkartons nach Möglichkeit mehrfach.
Wenn genau diese Produkte aufgrund hoher administrativer Fixkosten nicht mehr wirtschaftlich in einzelne EU-Länder versendet werden können, muss man sich die Frage stellen:
Erreichen wir damit tatsächlich mehr Kreislaufwirtschaft?
Die EU selbst hat das Problem erkannt
Auch auf EU-Ebene ist der administrative Aufwand der EPR-Regeln inzwischen Gegenstand von Vereinfachungsbemühungen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung auszusetzen bzw. zu vereinfachen. Die Beratungen darüber wurden im Rat zwar zunächst eingestellt; zugleich soll der EPR-Rahmen im geplanten Circular Economy Act erneut umfassend überprüft werden.
Warum nicht ein One-Stop-Shop für Verpackungen?
Als Unternehmer frage ich mich deshalb bei Smart Home Thomas Reh vor allem eines:
Warum wird für Verpackungen kein zentrales europäisches Verfahren geschaffen?
Bei der Umsatzsteuer gibt es mit dem One-Stop-Shop – OSS bereits ein vergleichbares Grundprinzip.
Der Unternehmer meldet bestimmte grenzüberschreitende Umsätze zentral. Die weitere Zuordnung erfolgt innerhalb des europäischen Systems.
Übertragen auf Verpackungen könnte das beispielsweise bedeuten:
Eine Registrierung. Eine Meldestelle. Eine europaweit einheitliche Datenerfassung.
Die Mengen würden anschließend den jeweiligen Mitgliedstaaten zugeordnet und die entsprechenden Beiträge verteilt.
Ein solches Verfahren würde die Verantwortung des Händlers nicht abschaffen.
Es würde sie lediglich praktikabel organisieren.
Nachhaltigkeit braucht auch wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit
Ich möchte ausdrücklich betonen:
Smart Home Thomas Reh ist nicht gegen Verpackungsrecycling oder strengere Umweltstandards.
Im Gegenteil.
Als Rohrmotor-Doktor basiert ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit darauf, Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen.
Aber Umweltschutz funktioniert langfristig nur, wenn die gesetzlichen Strukturen auch für kleine Unternehmen umsetzbar bleiben.
Wenn ein Betrieb einen funktionierenden gebrauchten Rohrmotor nicht mehr wirtschaftlich über eine europäische Grenze schicken kann, während große internationale Handelsplattformen die erforderlichen Compliance-Strukturen problemlos finanzieren können, sollte die Verhältnismäßigkeit der Regelung überprüft werden.
Mein Fazit als Rohrmotor-Doktor
Die Ziele der neuen EU-Verpackungsverordnung sind richtig:
weniger Müll, besseres Recycling und mehr Kreislaufwirtschaft.
Doch gute Umweltpolitik muss sich auch daran messen lassen, was sie in der Praxis bewirkt.
Wenn kleine Reparaturbetriebe und spezialisierte Händler aufgrund hoher länderbezogener Verwaltungsaufwände ihren Versand innerhalb Europas einschränken, stärkt das weder den Binnenmarkt noch zwangsläufig die Kreislaufwirtschaft.
Deshalb wäre aus meiner Sicht eine europäische Lösung nach dem Prinzip eines zentralen One-Stop-Shops für Verpackungen der sinnvollere Weg.
Reparieren, wiederverwenden und Ressourcen schonen darf nicht an vermeidbarer Bürokratie scheitern.
Thomas Reh
Smart Home Thomas Reh / Rohrmotor-Doktor

Was meint ihr?
Betreibt ihr selbst ein kleines Unternehmen oder einen Onlineshop?
Hat die neue PPWR bereits Auswirkungen auf euren Versand ins EU-Ausland?
Und wäre ein zentraler europäischer One-Stop-Shop für Verpackungen aus eurer Sicht die bessere Lösung?
Schreibt eure Erfahrungen gerne unter mein YouTube-Video oder nehmt Kontakt mit Smart Home Thomas Reh auf.
Quellen
EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Council agrees negotiating stance to simplify and streamline environmental rules